Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Prüfantrag Qualitätsstandard zum Bauen und Sanieren bei öffentlichen Gebäuden in Ingolstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Sanierung städtischer Liegenschaften, vor allem der Schulgebäude, verschlingt enorme Kosten. Ganz besonders ins Auge sticht dabei derzeit die Diskussion über die Zukunft des Schulzentrums Südwest, aber auch die Turnhalle der Schule an der Stollstraße.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass sich häufig ältere Schulbauten bei überschaubarem Unterhalt als deutlich langlebiger präsentieren als Schulbauten, die erst in den letzten Jahrzehnten entstanden sind.

Dies wirft natürlich Fragen zur Bauaufsicht und der Bauabnahme sowie der Detaillierung regelmäßig wiederkehrender Prüfungen der technischen Anlagen und Einrichtungen unter Beteiligung der für den Brandschutz zuständigen Behörde auf.

Ganz wesentlich erscheint uns aber auch, ein verstärktes Augenmerk auf die Qualität der verwendeten Materialien und der Bauausführung zu richten.

In einer Reihe von Städten wurden dazu bereits Qualitätsstandards zur technischen und energetischen Sanierung von Altbauten wie auch für Neubauten erarbeitet. Beispiele dafür finden sich z.B. in Nürnberg, Frankfurt, Stuttgart oder auch München mit dem „Münchner Qualitätsstandard zum Sanieren und Bauen in Wohngebäuden“.

Der Ansatz in Stuttgart und München reicht zwar weit über den öffentlichen Bereich hinaus und zielt in Kooperation mit Handwerksbetrieben auf die Schaffung eines breit anerkannten Qualitätsstandards, jedoch wäre durchaus denkbar, einen entsprechenden Standard zunächst für die Sanierung städtischer Gebäude zu nutzen.

Wir bitten deshalb hiermit um Prüfung, inwiefern die Standards oben genannter Städte, vor allem Nürnbergs „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen“ bzw. die Münchener Standards für Ingolstadt übernommen und auch alle städtischen Gesellschaften auf diesen Standard mitverpflichtet werden könnten.

Letztlich geht es darum, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes stärker in Betracht zu ziehen und hierzu Gesamtkostenberechnungen unter Einbeziehung von Investitionskosten sowie zu erwartender Betriebs- und Folgekosten über den gesamten Nutzungszeitraum zur Grundlage baulicher Entscheidungen zu nutzen.

Mitberücksichtigt in solchen Standards sollte aus unserer Sicht künftig auch sein, dass Schulen derzeit durch Einführung von Ganztagsangeboten Veränderungen unterworfen sind. Aus diesem Grund sollte bei der Bauplanung stets auf ausreichend flexibel gliederbare Flächen für unterschiedliche Lernformen geachtet werden.

Dass es sich bei dem hier skizzierten Thema keinesfalls allein um ein Ingolstädter Problem handelt macht auch ein mehrseitiger Artikel in der Wirtschaftswoche vom 01.03.2010 deutlich. Dort war u.a. zu lesen:

„Nicht immer geht es am Bau um Leben und Tod, fast immer aber um die Qualität. Bei Kanzlerin Angela Merkel etwa regnete es rein – anderthalb Jahre ist es her, dass es in dem noch jungen Kanzleramt feucht wurde. ... Der Pfusch am Kanzleramt war nur ein Glied in einer Pannenkette im Regierungsviertel, die nicht abriss. ... Stattliche 25 Millionen Euro musste die Bundesbauverwaltung für die Komplettsanierung ausgerechnet des Bundesbauministeriums an der Invalidenstraße berappen. 1999 war es für 45 Millionen Euro fertiggestellt worden – Mängel inklusive: bei der Statik, beim Brandschutz, bei der Klimatechnik. Alles in allem wurde in den vergangenen Jahren an einem halben Dutzend Regierungsgebäuden in Berlin Schäden entdeckt, die jetzt erst langsam behoben werden.“

Wurden hier, so stellt sich die Frage, Aufträge zu Kampfpreisen gekauft und dafür nachher an der Qualität gespart?

Mit freundlichen Grüßen

Simone Vosswinkel,            Franz Hofmaier,
ödp-Stadträtin             ödp-Stadtrat

Zurück