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Antrag / Anfrage / Rede

Nachhaltige Stadt Ingolstadt – Lebenswerte Stadt Ingolstadt

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage V1036/18/1 der ÖDP Stadtratsgruppe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Aussagen in der Beschlussvorlage sind aus unserer Sicht einerseits zu technikhörig und setzen die Schwerpunkte falsch auf stetiges Wachstum. Andererseits sind schon vorhandene Konzepte und Entscheidungen nicht berücksichtigt.

Deshalb stellen wir folgenden Änderungsantrag:

 

1.      Die Punkte 3, 7 und 8 sind aus dem Antrag zu entfernen.

Begründung:
Eine Abstimmung über die Punkte 3, 7 und 8 sind nicht mehr erforderlich, da diese in der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2018 bereits schon abgestimmt wurden.

2.       Seite 7, 3. Absatz, 1. Satz wird wie folgt umformuliert: 
Bei den sich aus der Agenda 2030 ergebenden gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen kann die Wissenschaft helfen.

Begründung:
Die bisherige Formulierung suggeriert, dass ohne Wissenschaft nichts geht und muss deshalb umformuliert werden.
Durch umweltbewusstes Handeln jedes einzelnen Bürgers kann auch ganz ohne Wissenschaft ein erheblicher Beitrag geleistet werden, z. B. durch Bildung von Fahrgemeinschaften. Die Unterstützung dieses Aspektes ist auch wesentlich für eine nachhaltige Bewusstseinsförderung.

3.      Seite 7, 5. Absatz, 4. Satz wird wie folgt umformuliert:
Beispiele dafür sind weitere Schienenhalte (z.B. im Gewerbegebiet Weiherfeld), sowie die Erhöhung der Verlässlichkeit der Verknüpfung und Effizienzsteigerung vorhandener Systeme für den Individual- und den öffentlichen Verkehr.

Begründung:
Der Audi Schienenhalt ist schon so gut wie fertig. Hier sollte auf weitere mögliche Bahnhaltepunkte verwiesen werden um der Zukunftsorientierung des Papiers gerecht zu werden. Z.B. den von der ÖDP geforderten Haltepunkt im Gewerbegebiet Weiherfeld.

4.       Seite 8, 5. Absatz, 2. Satz wird wie folgt umformuliert:
Deshalb gilt es, wichtige Freiflächen zu bewahren und ökologisch weiterzuentwickeln. Ein Teil der Freiflächen ist aber auch zur Naherholung der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.

Begründung:
Die bisherige Formulierung suggeriert, dass sämtliche Freiflächen auch zur Naherholung genutzt werden sollen und muss deshalb umformuliert werden.

5.       Seite 11, letzter Absatz wird aktualisiert.

Begründung:
Der Absatz ist zu aktualisieren, da in der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2018 der entsprechende Beschluss schon gefasst wurde.

6.       Seite 12, letzter Absatz wird entfernt.

Begründung: Der Absatz ist zu entfernen, da er das Ziel Wachstum über das Ziel Nachhaltigkeit setzt. Diese Setzung ist nicht im Sinn der Gemeinwohlorientierung, die in der bayerischen Verfassung vorgegeben ist.

7.       Seite 13, letzter Abschnitt wird umformuliert:

Neben der Stadt selbst sollen auch die wesentlichen Tochterunternehmen der Stadt Ingolstadt ab 2019 verpflichtet werden, in ihren Lageberichten einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne einer Gemeinwohlbilanz aufzunehmen.

Begründung:
Die Stadt Ingolstadt und ihre Tochterunternehmen sind nach der bayerischen Verfassung dem Gemeinwohl verpflichtet. Alle Städte, die sich bisher einen Nachhaltigkeitsbericht auferlegt haben, planen die Erstellung einer Gemeinwohlbilanz, auch um ihre Fortschritte messbar und transparent nachvollziehen zu können. Ein Nachhaltigkeitsbericht im Sinne von § 289 c bis e HGB ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgesehen und deshalb für Kommunen wie Ingolstadt nicht geeignet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Raimund Köstler                                         gez. Thomas Thöne

Stadtrat                                                                Stadtrat

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